Vergleich der Ausbildungswege LSB neu

 

Die neue Ausbildungsverordnung für Lebens- und Sozialberatung eröffnet anderen Berufsgruppen Zugang zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung. Dagegen ist keinesfalls etwas einzuwenden. Im Gegenteil, klare Übergänge zwischen verwandten Berufsgruppen sind höchst wünschenswert. Diese sollten aber einerseits symetrisch sein, also in beide Richtungen gelten, andererseits sollten sie gut begründet sein. Hier weist die neue Verordnung starke Schwächen auf. Im Vergleich zeigt sich, dass zahlreiche „Anrechnungen“ wohl kaum begründbar sind, wie die folgende Aufstellung zeigt:

 

     

Ehe- und Fam.

Soziale Arbeit

Pädagogik

Psychologie

Krankenpflege

Studium

Prop

klin.Psy & PT

 

Titel

Std.

               

I

Ethik

35

   

35

35

35

35

   

II

Sozialphilosophie und Soziologie

35

               

IIIa

Psychologiegrundlagen

20

         

20

   

IIIb

Geschichte und Entw. PT-Schulen

20

   

20

   

20

   

IIIc

Krisenintervention

40

   

40

40

40

40

40

 

IIId

Krisenintervention

42

   

42

42

 

42

   

IV

Methodik

240

 

100

240

140

240

240

140

 

V

Psychiatrie und Sozialeinrichtungen

35

   

35

   

35

   

VI

Medizin

35

   

35

   

35

   

VII

Recht

35

   

35

35

35

35

   

VIII

Wissensch. Arbeiten

55

55

             

IX

Wirtschaft

35

   

35

35

35

35

35

 

X

Wahlmodule

86

86

86

86

86

86

86

86

 

XI

Abschlußarbeit

5

               

XIIe

Einzelselbsterfahrung

37,5

 

37,5

37,5

38

38

38

38

 

XIIf

Gruppenselbsterfahrung

150

         

150

   
 

 Stunden zu erbringen

905,5

141

224

641

451

509

661

339

 
 

 Stunden ohne Wahlmodule

 

55

138

555

365

423

575

253

0

                     

XIII

Praxis

580

100

100

250

250

250

580

250

 

 

Betrachten wir die Ausbildung in Ehe- und Familienberatung nach dem aktuellen Curriculum (BMFJ-540102/0019-BMFJ – I/4/2016)

     

Zusätzlich.

Ehe- und Fam.

 

Titel

Std.

   
 

Einführung in die LSB

0

   
 

Grundlagen

0

   

I

Ethik

35

 

24

II

Sozialphilosophie und Soziologie

35

 

24

IIIa

Psychologiegrundlagen

20

 

136

IIIb

Geschichte und Entw. PT-Schulen

20

   

IIIc

Krisenintervention

40

   

IIId

Krisenintervention

42

   

IV

Methodik

240

 

248

V

Psychiatrie und Sozialeinrichtungen

35

 

32

VI

Medizin

35

 

32

VII

Recht

35

 

24

VIII

Wissensch. Arbeiten

55

55

 

IX

Wirtschaft

35

   

X

Wahlmodule

86

86

 

XI

Abschlußarbeit

5

   

XIIe

Einzelselbsterfahrung

37,5

   

XIIf

Gruppenselbsterfahrung

150

 

120

   

905,5

141

640

     

55

 
         

XIII

Praxis

580

100

 

 

Die Ausbildung in Ehe- & Familienberatung umfasst 640 Std. in 6 Semestern. Zusätzlich sind jedenfalls 55 Std. wissenschaftiches Arbeiten zu erbringen und ggf. („sollten sie nicht in der Ausbildung enthalten gewesen sein“) 86 Std. Wahlmodule. Selbst wenn keine Wahlmodule angerechnet würden, kämen also Ehe- und FamilienberaterInnen auf einen Ausbildungsumfang von nur 801 Std. also gut 100 Stunden weniger als AbsolventInnen eines LSB-Lehrgangs neu. Zusätzlich ersparen sich die AbsolventInnen der Ausbildung in Ehe- & Familienberatung die Befähigungsprüfung. Die Ausbildung in Ehe- & Familienberatung umfasst keinen wirtschaftlichen Bereich (LSB: 35 Std.), Ethik ist mit 24 Std. um ein Drittel kürzer und und Recht in der LSB umfasst Berufsrecht (z.B. Standesregeln) die in branchenfremden Ausbildungen nicht unterrichtet werden. Insgesamt eine deutliche nicht nachvollziehbare Begünstigung der AbsolventInnen der Ehe- und Familienberatungsausbildungen.

Ähnlich kritisch sind die Anrechnungen im Bereich klin. Psychologie und Psychotherapie zu sehen. Diese Ausbildungen beinhalten weder Berufsrecht noch Wirtschaft. Unbestritten ist, dass insbesondere durch das klinische Praktikum ein Ausbildungsvorsprung im Beriech der Psychopathologie gegeben ist, ob die Ausbildungen aber denselben Umfang im Bereich der Beratungsmethodik aufweisen, sprich ob die klinische Psychologie und die Psychotherapie den gesamten Bereich der LSB abdecken, darf bezweifelt werden. Wäre das der Fall, müssten auch LSB-Ausbildungen vollinhaltlich insbesondere auf die PT-Ausbildung angerechnet werden. Ich vermute das dies auch im neuen PT-Gesetz nicht erfolgen wird. Man kann also sagen, dass es hier zu einer deutlichen Verschlechterung des Verhältnisses der Berufsgruppe der LSB zu anderen kommt. Ein Gewerbeschein ist leichter als „Zusatzqualifikation“ zu erhalten, also durch einen spezifischen Lehrgang.