Verordnung ist veröffentlicht

In gewohnter Manier hat das Ministerium unter Ministerin Schramböck, die überarbeitete Verordnung ohne weitere Begutachtung veröffentlicht.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/116/20220321?ResultFunctionToken=018cab26-d934-418a-9767-3be7f4d6c17b&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=BgblAuth&Titel=&Bgblnummer=&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=False&Einbringer=&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=21.03.2022&ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&ImRisSeitBisDatum=21.03.2022&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Im Vergleich mit dem Entwurf gibt es allerdings eine ganze Reihe von Veränderungen, die großteils positiv zu bewerten sind.

Hier ein kurzer Vergleich der alten zur neuen Verordnung:

 
  Titel bisher zukünftig  
  Einführung in die LSB 20 0 -20
  Grundlagen 68 0 -68
I Ethik 16 35 19
II Sozialphilosophie und Soziologie  0 35 35
IIIa Psychologiegrundlagen 0 20 20
IIIb Geschichte und Entw. PT-Schulen 0 20 20
IIIc Krisenintervention 80 40 2
IIId Krisenintervention 0 42 0
IV Methodik 240 240 0
V Psychiatrie und Sozialeinrichtungen 0 35 35
VI Medizin 0 35 35
VII Recht 24 35 11
VIII Wissensch. Arbeiten 0 55 55
IX Wirtschaft 16 35 19
X Wahlmodule 0 86 86
XI Abschlußarbeit 0 5 5
XIIe Einzelselbsterfahrung 30 37,5 7,5
XIIf Gruppenselbsterfahrung 120 150 30
    614 905,5 291,5
         
XIII Praxis 750 580  

 

 

Die Anzahl der Präsenzstunden erhöht sich im Theoriebereich um mehr 50% auf 905,5 Stunden, also auf deutlich mehr als die angekündigten 700 Gesamtstunden. Das in vielen Bereichen leider hauptsächlich um "branchenferne" Bereiche. Eine Reihe von Erweiterungen sind allerdings durchaus sinnvoll. Ob es also ein entsprechende "Qualitätssteierung" gibt, die der Kostensteigerung entspricht,darf bezweifelt werden. Nach wie vor sind alle anderen Ausbildungszweige, dem LSB-Lehrgang insofern bessergestellt, als eine Befähigungsprüfung NUR Absolventen des Lehrgangs in LSB ablegen müssen, also jene die genau auf das Berufsfeld hin geschult wurden, wohingegen all jene, die aus verwandten Branchen die Berufsberechtigung haben wollen, diese nicht machen müssen. Diese Benachteiligung ist natürlich nicht nachvollziehbar und auch nicht argumentierbar. Auch die jeweiligen "Anrechnungen" entbehren noch immer jede Nachvollziehbarkeit. So umfasst eine Ausbildung in Psychotherapie oder klin. Psychologie keinerlei Grundlagen des Berufsrechts oder Wirtschaft. Obwohl beide Bereiche offenbar als so wichtig erscheinen, dass die Stunden erhöht wurden, müssen VertreterInnen dieser Berufe diese nicht nachweisen. Hier ist der Kniefall der Branchenvertreter und des Ministeriums vor den Verhandlern des Gesundheitsministerium besonders augenscheinlich.

Einige legistische Dummheiten wurden in der aktuellen Fassung ebenfalls beseitigt, so dass wenigstens für KandidatInnen in bestehenen Ausbildugnen auch in der Übergangsfrist Rechtssicherheit bestehen dürfte. Die Ausbildungsinstitute waren natürlich auch in den Überarbeitungsprozess nicht eingebunden.

Die nun vorliegende Verordnung wird die Ausbildugnen signifikant verteuern und zumindest einige daran hindern diesen Beruf zu ergreifen, andere werden wohl, angesichts der Kosten, eher eine Psychotherapieausbildung machen. Inwieweit das kommende Psychotherapiegesetz, das ja wieder von einem "Freund" von Privatuniversitäten geschrieben wird, diese weiter verteuert und damit wieder eine gegenläufige Tendenz auslöst bleibt abzuwarten. Jedenfalls war der Prozess der Entstehung dieser Verordnung ein Lehrbeispiel wie Branchenvertreter sich NICHT verhalten sollten, insebesondere in einer Branche die sich Kommunikation auf die Fahnen geschrieben hat.