Rückmeldungern von den Infoveranstaltungen

Die Rückmeldungen von den angekündigten Infoveranstaltungen der Bundesfachgruppe bestätigt alle Befürchtungen die es hinsichtlich der geheimgehaltenen Zugnagsverordnung gibt. Obewohl der Bundesfachgruppensprecher behauptet die hier dokumentierten Punkte wäre falsch und das Anliegen wäre nur durch persönliche Interessen geleitet bestätigt er sie inhaltlich.

 

Zugangsverordnung:

Künftige Dauer:      6 Semester

Verpflichtende Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission (Meisterprüfungsstelle)

Ein weiteres Ziel ist auch, im Nationalen Qualifikationsrahmen das Niveau 6 zu erreichen, welches einem Bachelorstudium gleichkommt. Wichtig ist aber, dass es keine reine Akademisierung der Ausbildung geben wird (Zugang ohne Matura weiterhin).  Die Klinischen Psychologen befinden sich derzeit auf Level 8. Zur Zeit würde der Bereich LSB auf Level 3 oder 4 eingeordnet werden.

Um im Bereich der Ehe- und Familienberatung anerkannt zu werden, wurde die neue Ausbildungsverordnung an die Matrix der FamilienberaterInnenausbildung angepasst. Daher müssen die bisher nicht im Curriculum enthaltenen Bereiche (zB. Entwicklungspsychologie und andere Teile, wie zB wissenschaftliches Arbeiten) berücksichtigt werden (= das sechste Semester). Das zusätzliche Semester wird ungefähr 130 bis 150 Stunden umfassen.

Abschlussprüfung:

Die Prüfung wird vor einer kommissionellen Prüfungskommission an der Meisterprüfungsstelle stattfinden. Die PrüferInnen werden öffentlich ausgeschrieben. Aus einem Prüfungskatalog werden die Fragen ausgewählt. Jedes Ausbildungsinstitut wird voraussichtlich Fragen und Antworten an die Bundeswirtschaftskammer senden, diese stellt dann einen gültigen Fragenkatalog zusammen. Die Fragen aus dem Prüfungskatalog sollen im Rahmen der Ausbildung behandelt werden. Bei der Prüfung fallen Prüfungsgebühren an. Zur Prüfung können die Teilnehmer erst nach Absolvierung der gesamten Einheiten antreten.

Kooperation mit Universitäten:

Es wird auch Lehrgänge an Universitäten geben, jedoch dürfen diese nicht im Alleingang durchgeführt werden, sondern in Kooperation mit Ausbildungsinstituten. Für die Neuausrichtung der Lehrgänge ist eine Übergangsregelung von 2 Jahren geplant. Das Ausbildungsinstitut begleitet die LehrgangsteilnehmerInnen und führt auch die abschließenden Kontrollen durch (Absolvierung der Einheiten).

Die TeilnehmerInnen werden bei der Selbsterfahrung und Supervision begleitet. Es stellt eine Liste von möglichen Kolleginnen und Kollegen für die SV und SE zur Verfügung.