Information erst im Begutachtungsverfahren

Andreas Herz schreibt in seinem Kommentar auf Facebook, dass ein Entwurf für eine neue Ausbildungsverordnung nach Vorliegen, mit allen Betroffenen diskutiert wird. Dem widerspricht ein Schreiben, dass die Kammer auf eine Bitte nach Information zur Ausbildungsverordnung, ausgeschickt wird. Im folgenden Schreiben wird klargestellt, dass eine Information erst in einer parlamentarischen Begutachtung erfolgen kann.

Hier der Inhalt der Mail:

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Sobald das offizielle Begutachtungsverfahren beginnt bleibt es Ihnen unbenommen, Einsicht in den neuen Verordnungsentwurf zu nehmen. Wir ersuchen Sie aber um Verständnis, dass solange das Begutachtungsverfahren noch nicht eingeleitet ist, eine Einsichtnahme aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich ist. Die Verhandlungen mit dem Bundesministerium werden seitens der Berufsgruppenvertretung im ausschließlichen Interesse für die Berufsgruppe geführt und ein sorgsames Vorgehen steht für uns an oberster Stelle.

Freundliche Grüße

Kerstin Schwaiger

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Mag. Kerstin Schwaiger

Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung

Wirtschaftskammer Österreich

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