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LSB als Grundberuf
Das Feld der psychosozialen Beratung ist breit. Viele unterschiedliche Berufsgruppen arbeiten erfolgreich in diesem Feld und haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Klinische Psychologinnen und Psychologen, Gesundheitspsychologinnen und - psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädogogen sowie psychosoziale Beraterinnen und Berater. Sie alle leisten ihren Beitrag zur psychischen und somit auch körperlichen Gesundheit der Menschen in Österreich.
Diese Berufe sind in verschiedenen Gesetzen geregelt oder es gibt, wie im Fall der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik, überhaupt kein gesetzlich geregeltes Berufsbild. Die Berufe fallen so in unterschiedliche Sektoren (Gesundheitssektor, öffentlicher Sektor, Wirtschaftssektor) und damit auch in die Zuständigkeit verschiedener Bundesministerinnen und Bundesminister. So unterstehen die Gesundheitsberufe (Psychotherapie und Psychologie) der Gesundheitsministerin und die Lebens- und Sozialberatung als Gewerbe dem Wirtschaftsminister. Für die Sozialarbeit und Sozialpädagogik ist eine Verantwortlichkeit mangels Berufsgesetz überhaupt nicht zuordenbar. Die Verteilung der Zuständigkeiten führt dazu, dass es regelmäßig zu berufs-, ja sogar parteipolitischen Machtkämpfen kommt. Die Folgen dieser Umstände wurden zuletzt im Gesetzgebungsverfahren zum Psychologengesetz sehr deutlich. Oft steht nicht das Gemeinsame sondern das Trennende im Vordergrund.
Der VFPB fordert von den (berufs-)politischen Vertreterinnen und Vertretern entsprechenden Respekt für die hochqualifizierten Berufsangehörigen in den an das eigene Berufsfeld angrenzenden oder sich mit diesem überschneidenden Berufsfeldern. Die Schaffung multiprofessioneller und multimethodischer Zusammenarbeit soll gestärkt werden. Berufspolitisch motivierte Überheblichkeit hat in diesem Bereich keinen Platz. In diesem Sinne unterstützt der VFPB auch die Bemühungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter um ein eigenes Berufsgesetz.
Der VFPB tritt dafür ein, die Trennlinie zwischen den Berufen durchlässiger zu machen. Da alle Berufe unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte somit unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte haben aber doch auch weitreichende Überschneidungen sowohl im Tätigkeitsfeld als auch in den Ausbildungsinhalten bestehen, setzen wir uns dafür ein, dass die Weiterqualifizierung und -bildung in andere Berufen durch entsprechende Anrechnungen, Aufschulungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote erleichtert wird. Derzeit gilt zwar ein Theologiestudium als psychotherapeutischer Grundberuf, nicht hingegen Lebens- und Sozialberatung. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch die Einseitigkeit von Anrechnungen, etwa der Anrechenbarkeit des Propädeutikums für die LSB-Ausbildung aber nicht umgekehrt, ist aus unserer Sicht nicht sachlich, sondern lediglich berufspolitisch motiviert. Wir fordern hier ein klares berufsübergreifendes Konzept mit Regelungen, die Übergänge zwischen den Berufen gleichheitskonform regeln und erleichtern.