Coaching als „freier Beruf“?

Alle selbständigen Tätigkeiten der „Psychosozialen Beratung“ sind in Österreich im gesetzlichen Berufsbild „Lebens- und Sozialberatung“ und in den einschlägigen Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe geregelt. „Coaching“ hingegen ist kein gesetzlich geregelter Beruf. Vielmehr versteht man unter "Coaching" im Allgemeinen vorallem Tätigkeiten der LSB.  Fakt ist, dass unter dem Label "Coaching" oftmals Tätigkeiten aus dem geschützen Berufsfeld der LSB von Personen angeboten werden, die nicht über eine entsprechende Berufsberechtigung und Qualifikation verfügen. Die LSB-Ausbildung umfasst 650 Stunden Theorie, eine selbständige Ausübung der LSB ist erst nach 750 Stunden Praxis und nur mit Gewerbeschein möglich. Damit einher geht eine behördliche Kontrolle und Aufsicht über die Angehörigen dieser Berufsgruppe. "Coaching" ohne Gewerbeschein führt daher zu Wettbewerbsverzerrungen und unfairen Marktbedingungen für LSB und andere gesetzlich geregelte Berufe im psychosozialen Feld. 

In der öffentlichen Wahrnehmung ist aufgrund von falschen Informationen noch nicht eindeutig genug angekommen, dass  „Coaching“ kein freier Beruf ist. Coaching darf nicht von jedermann und ohne dem Gesetz entsprechende Qualifikation ausgeübt werden. Fälschlicherweise wird immer wieder von einigen Anbieter , so auch dem ÖVS, der Vertretung der Supervisoren und Supervisorinnen verbreitet, dass nach Absolvierung der angebotenen Ausbildung eine selbständige Ausübung von "Coaching" oder "Supervision" gesetzlich zulässig sei. Ausbildungsinstitute, die mangels Kenntnis der Rechtlage oder sogar vorsätzlich, falsche Angaben gegenüber ihren Kundinnen und Kunden machen, müssen mit  rechtlichen Sanktionen zu rechnen haben. Es geht nicht an, dass Behörden und gesetzliche Interessenvertretungen hier wegschauen oder untätig bleiben. Wir erkennen an, dass Personen mit ÖSV-zertifizierter Ausbildung kompetent sind, fordern jedoch im Sinne der Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit, dass sich auch diese dem gesetzlichen Regime unterordnen und sich um eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausbildung und Berufsberechtigung  (Gewerbeschein) bemühen. Deshalb fordern wir den ÖVS auf, die Behauptung „Coaching“ sei ein freier Beruf im Sinne von „Psychosozialer Beratung“ zu unterlassen. Gleichzeitig ersuchen wir alle, schnellstmöglich eine entsprechende Berufsberechtigung zu erwerben und den Beruf auch dem Gesetz ensprechend (mit Gewerbeschein oder im Rahmen eines entsprechenden Gesundheitsberufs) auszuüben . Von der zuständigen Kammer wünschen wir uns Kooperation und Unterstützung bei diesem Prozess. 

Wir fordern die gesetzliche Interessenvertretung aber auch auf, sich nachhaltig - auch mit rechtlichen Mitteln - dafür einzusetzen, dass der Schutz des Berufsfeldes der LSB gewährleistet ist. Dies ist unabdingbar für die Sicherstellung der Qualität angebotener Leistungen, der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit der Klientinnen und Klienten. Im Bereich der Gesundheitsberufe ist unbestritten, dass eine effektive Vollziehung der Gesetze zum Schutz der Menschen und zur Verhinderung von Wetttbewerbsverzerrungen erforderlich ist. Diese Haltung ist auch im gesetzlich geschützten Berufsfeld der LSB von der gesetzlichen Berufsvertretung und den zuständigen Behörden zu erwarten und einzufordern. 

 

Über uns

Der VFPB - Verein zur Förderung Psychosozialer Beratung fördert die Interessen der psychosozialen Beraterinnen und Berater sowie die Entwicklung des Berufsfeldes der Psychosozialen Beratung in Österreich. Psychosoziale Beratung wird dabei als "Lebens- und Sozialberatung" im Sinne der Regelungen der Gewerbeordnung verstanden. Der Verein vertritt, alle Menschen, die eine entsprechende Qualifikation erworben haben, unabhängig von der Beschäftigungsart. Der Verein agiert überparteilich und unabhängig.

Was wir tun

Die Schwerpunkte der Tätigkeit des VFPB liegen in der Interessenvertretung und der Öffentlichkeitsarbeit.  Ziel ist, das Berufsbild der "Lebens- und Sozialberatung" und das Tätigkeitsfeld der Psychosozialen Beratung in Österreich bekannt zu machen. Psychosoziale Beraterinnen und Berater sind hoch qualifiziert und leisten durch ihre vielfältigen Tätigkeiten in den unterschiedlichen Lebenskontexten nachhaltige Beiträge zur Föderung der psychischen und auch körperlichen Gesundheit der in Österreich lebenden Menschen. Der VFPB wirkt darauf hin, dass psychosoziale Beraterinnen und Berater in der Öffentlichkeit angemessen wahrgenommen werden und ihnen im öffentlichen und privaten Sektor ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechender Stellenwert eingeräumt wird, sodass ihnen alle entsprechenden Tätigkeitsfelder offen stehen.

Relevanz

Psychische Belastungen und die damit einher gehenden Beeinträchtigungen der Gesundheit haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies führt nicht nur zu viel menschlichem Leid, sondern auch zu ständig steigenden ökonomischen Belastungen der Gesellschaft. Psychosoziale Beratung wirkt präventiv, verringert die negativen Folgen von Stress und ermöglicht vielen Menschen die Aufrechterhaltung und Verbesserung ihres Wohlbefindens und ihrer Lebensqualität. Psychosoziale Beratung ist Teil der Gesundheitsvorsorge, einer wesentlichen Säule des österreichischen Gesundheitssystems. Psychosoziale Beraterinnen und Berater sind ausgezeichnet ausgebildet und verdienen eine starke Interessenvertretung. Seien Sie ein Teil davon!