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Coaching als „freier Beruf“?
Alle selbständigen Tätigkeiten der „Psychosozialen Beratung“ sind in Österreich im gesetzlichen Berufsbild „Lebens- und Sozialberatung“ und in den einschlägigen Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe geregelt. „Coaching“ hingegen ist kein gesetzlich geregelter Beruf. Vielmehr versteht man unter "Coaching" im Allgemeinen vorallem Tätigkeiten der LSB. Fakt ist, dass unter dem Label "Coaching" oftmals Tätigkeiten aus dem geschützen Berufsfeld der LSB von Personen angeboten werden, die nicht über eine entsprechende Berufsberechtigung und Qualifikation verfügen. Die LSB-Ausbildung umfasst 650 Stunden Theorie, eine selbständige Ausübung der LSB ist erst nach 750 Stunden Praxis und nur mit Gewerbeschein möglich. Damit einher geht eine behördliche Kontrolle und Aufsicht über die Angehörigen dieser Berufsgruppe. "Coaching" ohne Gewerbeschein führt daher zu Wettbewerbsverzerrungen und unfairen Marktbedingungen für LSB und andere gesetzlich geregelte Berufe im psychosozialen Feld.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist aufgrund von falschen Informationen noch nicht eindeutig genug angekommen, dass „Coaching“ kein freier Beruf ist. Coaching darf nicht von jedermann und ohne dem Gesetz entsprechende Qualifikation ausgeübt werden. Fälschlicherweise wird immer wieder von einigen Anbieter , so auch dem ÖVS, der Vertretung der Supervisoren und Supervisorinnen verbreitet, dass nach Absolvierung der angebotenen Ausbildung eine selbständige Ausübung von "Coaching" oder "Supervision" gesetzlich zulässig sei. Ausbildungsinstitute, die mangels Kenntnis der Rechtlage oder sogar vorsätzlich, falsche Angaben gegenüber ihren Kundinnen und Kunden machen, müssen mit rechtlichen Sanktionen zu rechnen haben. Es geht nicht an, dass Behörden und gesetzliche Interessenvertretungen hier wegschauen oder untätig bleiben. Wir erkennen an, dass Personen mit ÖSV-zertifizierter Ausbildung kompetent sind, fordern jedoch im Sinne der Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit, dass sich auch diese dem gesetzlichen Regime unterordnen und sich um eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausbildung und Berufsberechtigung (Gewerbeschein) bemühen. Deshalb fordern wir den ÖVS auf, die Behauptung „Coaching“ sei ein freier Beruf im Sinne von „Psychosozialer Beratung“ zu unterlassen. Gleichzeitig ersuchen wir alle, schnellstmöglich eine entsprechende Berufsberechtigung zu erwerben und den Beruf auch dem Gesetz ensprechend (mit Gewerbeschein oder im Rahmen eines entsprechenden Gesundheitsberufs) auszuüben . Von der zuständigen Kammer wünschen wir uns Kooperation und Unterstützung bei diesem Prozess.
Wir fordern die gesetzliche Interessenvertretung aber auch auf, sich nachhaltig - auch mit rechtlichen Mitteln - dafür einzusetzen, dass der Schutz des Berufsfeldes der LSB gewährleistet ist. Dies ist unabdingbar für die Sicherstellung der Qualität angebotener Leistungen, der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit der Klientinnen und Klienten. Im Bereich der Gesundheitsberufe ist unbestritten, dass eine effektive Vollziehung der Gesetze zum Schutz der Menschen und zur Verhinderung von Wetttbewerbsverzerrungen erforderlich ist. Diese Haltung ist auch im gesetzlich geschützten Berufsfeld der LSB von der gesetzlichen Berufsvertretung und den zuständigen Behörden zu erwarten und einzufordern.